Diese Erklärung befindet sich zur Zeit in Arbeit und ist deshalb noch nicht gültig.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter https://avh-hh.de veröffentlichte Website des Alexander-von-Humboldt-Gymnasiums, Hamburg.
Als [Träger öffentlicher Gewalt / juristische Person des öffentlichen Rechts / juristische Person des privaten Rechte] im Sinne von Paragraph 2 des Hamburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (nachfolgend bezeichnet als HmbBGG) sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des HmbBGG sowie der Hamburgischen Barrierefreien Informationstechnik-Verordnung (nachfolgend bezeichnet als HmbBITVO) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus Paragraph 1 HmbBITVO in Verbindung mit den Paragraphen 3 Absätze 1 bis 4 und Paragraph 4 der BITV des Bundes, die auf der Grundlage von Paragraph 11 HmbBGG erlassen wurde.
Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer vom Kompetenzzentrum für digitale Barrierefreiheit und Software-Ergonometrie am 02.08.2023 von Frau Carolin Jacob vorgenommenen Bewertung durch
[genauere Beschreibung des Bewertungsverfahrens und gegebenenfalls Link zum
Bewertungsbericht ergänzen].
Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen [Unzutreffendes streichen]
wegen der folgenden [Unvereinbarkeiten] [und/oder] [Ausnahmen] teilweise [nur zutreffend, wenn die meisten Anforderungen der Normen oder technischen Spezifikationen mit einigen wenigen Ausnahmen erfüllt sind. In diesem Fall empfiehlt es sich zu beschreiben, wann und wie die noch bestehenden Barrieren beseitigt werden sollen.]
c) nicht [nur zutreffend, wenn die meisten Anforderungen der Normen oder technischen
Spezifikationen nicht erfüllt sind]
vereinbar.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
- Es fehlen Alternativtexte für Grafiken.
Das Kontrastverhältnis zwischen Text und Hintergrund liegt für einige Elemente unter den unteren Grenzwerten von 4,5:1 bzw. 3:1.Bei einigen Hover-Elementen gibt es Probleme beim Schließen.Nicht alle Elemente und Funktionen lassen sich per Tastatur bedienen.- Einige Seiten enthalten WCAG-relevante Syntaxfehler.
Es ist geplant, diese Mängel im Laufe des Schuljahres 2024/25 zu beheben.
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind [Geben Sie Abhilfemaßnahmen] bis [mit Zeitrahmen] geplant.
Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zu erreichen, halten wir für Sie
bereit:
[Geben Sie jeweils etwaige barrierefreie Alternativen an]
ii. Der [Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf] ist aufgrund
einer unverhältnismäßigen Belastung vorübergehend nicht barrierefrei zugänglich
gestaltet. [Diese Ausnahmen sind im Sinne der Richtlinie sowie des HmbBGG sehr eng
auszulegen; weiterhin sind die sich anschließenden Vorschriften im Sinne des Artikel 5
Richtlinie (EU) 2016/2102 zu beachten]
Folgende Maßnahmen zur Erreichung der Barrierefreiheit sind [Geben Sie
Abhilfemaßnahmen] bis [mit Zeitrahmen] geplant.
Folgende barrierefreie Alternativen, um die Inhalte zu erreichen, halten wir für Sie
bereit.
[Geben Sie jeweils etwaige barrierefreie Alternativen an]
iii. [Führen Sie die nicht barrierefreien Abschnitte/Inhalte/Funktionen auf, die nicht in den
Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften fallen] ist nicht barrierefrei
zugänglich gestaltet, da diese Inhalte nicht in den Anwendungsbereich der
anwendbaren Rechtsvorschriften fallen.
Fakultativ barrierefreie Inhalte
[nur ausfüllen, falls diese Inhalte vorhanden sind, dann in einer einfachen Liste; ansonsten streichen
samt Überschrift]
Folgende Inhalte sind aufgrund der Absicht, ein höheres Maß an digitaler Barrierefreiheit als
gesetzlich gefordert umzusetzen, realisiert:
Datum der Erstellung bzw. der letzten Aktualisierung der Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 17.09.2024 erstellt und zuletzt am 25.09.2024 überprüft.
Barrieren melden: Kontakt zu den Feedback Ansprechpartnern
Sie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der
Barrierefreiheit erfragen? Für Ihr Feedback sowie alle weiteren Informationen sprechen Sie
unsere verantwortlichen Kontaktpersonen unter tr@avh.hamburg an.
[verlinkte URL mit Namen des Feedback-Mechanismus, z. B. „Barrieren melden“ angeben. Dort – und
nicht hier in der Erklärung zur Barrierefreiheit – sind die Kontaktdaten sowie weitere Erläuterungen
zur Nutzung des Feedback-Mechanismus zu geben. Insbesondere ist auf die Leitlinie zur Umsetzung
und den Anforderungen zum Feedback-Mechanismus zu achten]
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle nach Paragraph 13 a HmbBGG wenden. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen finden Sie unter https://www.hamburg.de/schlichtungsstelle-behinderung.
So erreichen Sie die Schlichtungsstelle:
E-Mail: schlichtungsstelle-hmbbgg@soziales.hamburg.de
Post: Schlichtungsstelle HmbBGG
c/o Öffentliche Rechtsauskunft- und Vergleichsstelle (ÖRA)
Dammtorstraße 14, 20354 Hamburg